Rechtsprechung
BFH, 10.07.1974 - II R 103/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundstückskauf - Benennung eines Dritten - Vertragsabschluß - Unmittelbare Auflassung an Dritten - Auflassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG (1940) § 1 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Lebensführungskosten
- Arbeitsmittel oder Kosten der Lebensführung
Papierfundstellen
- BFHE 113, 387
- BStBl II 1975, 47
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.03.1959 - II 134/57 U
Kauf eines Grundstücks mit Berechtigung einen Anderen als Erwerber zu benennen
Auszug aus BFH, 10.07.1974 - II R 103/72
Kauft jemand "bzw. ein von ihm zu benennender Dritter" ein Grundstück, so unterliegt der Kaufvertrag mit der erstgenannten Person auch dann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn nach Vertragsabschluß ein Dritter benannt, und das Grundstück an diesen unmittelbar aufgelassen wird (Urteil vom 25. März 1959 II 134/57 U, BFHE 68, 628, BStBl III 1959, 239).Der Senat folgt mit dieser Entscheidung dem Urteil vom 25. März 1959 II 134/57 U (BFHE 68, 628, BStBl III 1959, 239).
- FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05
Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten
Wird eine erworbene Sportausrüstung sowohl für berufliche als auch für private Zwecke verwendet, fällt sie dagegen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (BFH vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 47, zur Skiausrüstung eines nebenberuflich tätigen Skilehrers). - BFH, 21.12.2005 - II B 67/05
Erwerbsvorgang nach § 16 Abs. 1 GrEStG - Rückgängigmachung
Selbst wenn der Kläger statt der Weiterveräußerung einen Dritten benannt hätte, der als Käufer in den Kaufvertrag eingetreten wäre, hätte darin keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG gelegen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1974 II R 103/72, BFHE 113, 387, BStBl II 1975, 47).Der Kläger hat sich weder mit dem bereits vom FG angeführten BFH-Urteil in BFHE 113, 387, BStBl II 1975, 47 noch mit der weiteren Rechtsprechung des BFH zu § 16 Abs. 1 GrEStG auseinander gesetzt.
- FG München, 15.12.2003 - 1 K 2187/03
Skiausrüstung eines Sportlehrers; Einkommensteuer 2000 und 2001
Wird eine erworbene Sportausrüstung sowohl für berufliche als auch für private Zwecke verwendet, fällt sie dagegen unter das Abzugsverbot (BFH-Urteil vom 24.10.1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 47 , zur Skiausrüstung eines nebenberuflich tätigen Skilehrers).Eine Aufteilung in berufliche und private Garnituren ist nicht möglich, weil es für die Unterscheidung von beruflichen und privaten Skigarnituren keine nachprüfbaren objektiven Merkmale und Unterlagen gibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 47 ).
- FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 4 K 1734/09
Mindestbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG
So unterliegen auch ein Kauf und Weiterverkauf eines Grundstücks - ohne dass der Zwischenerwerber zivilrechtlicher Eigentümer des Grundstücks geworden sein muss - jeweils der Grunderwerbsteuer (BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 II R 103/72 , BStBl II 1975, 47 ). - FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2003 - 2 K 38/02
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bei aufschiebend bedingten oder …
Hier unterliegen Kauf und Weiterverkauf eines Grundstücks - ohne dass der Zwischenerwerber zivilrechtlicher Eigentümer des Grundstücks wird - jeweils der Grunderwerbsteuer (BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 II R 103/72, BStBl II 1975, 47). - FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH
Für diesen Fall ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 8.1.1975 I R 142/72 (BStBl II 1975, 47), dass die Pensionsrückstellung nicht aufzulösen sei, da die Pensionszusage keine Vergütung für eine Tätigkeit im Dienste der Personengesellschaft sei. - BFH, 11.05.1983 - II R 33/82 Im Streitfall war der Dritte bei Vertragsabschluß noch nicht fest bestimmbar und konkretisiert (Stiftung oder eingetragener Verein), so daß der Vermittler --auch aufgrund der Vertragsgestaltung-- selbst Vertragspartner geworden ist (Festhaltung an BFH-Urteilen vom 25.3.1959 II 134/57 U und vom 10.7.1974 II R 103/72; umfangreiche Ausführungen, Literatur und Rechtsprechung: RFH, BFH zur mittelbaren und zur unmittelbaren Stellvertretung).